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Energielexikon

Kraftstoffqualitätsverordnung

Zum Verbraucherschutz hat die Bundesregierung eine Kennzeichnung der Kraftstoffqualität an den Zapfsäulen der Tankstellen mit DIN-Plaketten vorgeschrieben: Weiß mit schwarzer Schrift „Bleifrei“ und „Autogas“ und mit grau gerastertem Untergrund für Dieselkraftstoff. Damit sind die europäischen Normen für die Kraftstoffqualität DIN EN 228, DIN EN 590 und DIN EN 589 verbindlich eingeführt worden. Die Verordnung verpflichtet außerdem Kraftfahrzeughersteller und -importeure, für ihre Fahrzeuge die erforderlichen Kraftstoffqualitäten bekannt zu geben. Die Kraftstoffqualitätsverordnung (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen – 10. BImSchV, die Anfang 1994 in Kraft getreten ist) hat die frühere Benzinqualitätsverordnung abgelöst. Mit der letzten Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung wurden 1999 die Vorgaben der europäischen Kraftstoffrichtlinie auch für die deutschen Kraftstoffe verbindlich festgeschrieben sowie die Bezeichnungen „schwefelarm“ für Kraftstoffe mit weniger als 50 mg Schwefel je kg Kraftstoff bzw. „schwefelfrei“ für solche mit weniger als 10 mg/kg verbindlich gemacht.

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